Evangelische Kirchengemeinde Gedern
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Kirchenvorstand
Unser jetziger Kirchenvorstand  
neue Kirchenvorstandswahlen im Jahr 2009  

Unser Kirchenvorstand von 2004 bis 2009

 
Unser Kirchenvorstand von 1997 bis 2003  
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes  
Infos über das Ehrenamt Kirchenvorstand ekhn.de/ehrenamt/

 

Unser jetziger Kirchenvorstand

Herbert Ackermann

Landwirtschaftsmeister, verheiratet, geboren 1957

seit 1979 in der sechsten Amtsperiode

Im Bauausschuss tätig

Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig

   

Hartmut Becker

Steuergehilfe, verheiratet, geboren 1958

seit 1991 in der vierten Amtsperiode


Im Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig

In der Dekanatssynode tätig

   

Harald Bieger

Techn. Angest., ledig, geboren 1970

seit 2004 in der zweiten Amtspeiode

Im Bauausschuss tätig

Im Kinder- und Jugendausschuss tätig

   

Hubert Buss

Angestellter, ledig, geboren 1959

seit 2006 in der zweiten Amtspeiode

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig

Im Diakonieausschuss tätig

Als Stellvertreter In der Dekanatssynode tätig

   

Ingird Fay-Schmidt

Verwaltungsangestellte, geboren 1960


Im Kinder- und Jugendausschuss tätig

Als Stellvertreterin In der Dekanatssynode tätig

   

Hermann Henkel

1. Vorsitzender des Kirchenforstandes

Rentner, verheiratet, geboren 1940

Im Bauauschuss tätig
Im Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig

   

Horst Kissel

Techniker, verheiratet, geboren 1941

Seit 1991 in der vierten Amtsperiode

Im Bauausschuss tätig

   

Jürgen Klaus

Fernmeldehandwerker, verheiratet, geboren 1963

seit Januar 2011 nachberufen.

   

Beate Kleer

Bankangestellte, verheiratet, geboren 1962

Im Kinder- und Jugendausschuss tätig

Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig

   

Dr. med Hans Joachim Leibfried

Arzt im Ruhestand, verheiratet, geboren 1943

Im Diakonieausschuss tätig

In der Dekanatssynode tätig

   

Markus Meier

Spark. Fachwirt, verheiratet, geboren 1968

seit 1991 in der vierten Amtsperiode

Im Kinder- und Jugendausschuss tätig

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig

   

Heidemarie Meuer-Kehm

Industriekauffrau, verheiratet, geboren 1961


Im Kinder- und Jugendausschuss tätig

Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig

   

Sigrid Zimansky

Kfm Angestellte, verwittwet, geboren 1937

seit 2003 in der zweiten Amtsperiode

Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig

   

 

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Unser Kirchenvorstand von 2004 bis 2009

Herbert Ackermann
Hartmut Becker
Harald Bieger
Hubert Buss
       
Horst Kissel
Hermann Henkel
Andreas Hof
Horst Kissel
Anne - Marie Luft
       
Edit Möbs
Markus Meier
Walter Oberheim
Edith Möbs
Birgit Vonalt
       
     
Sigrid Zimansky
     

 

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Unser Kirchenvorstand von 1997 bis 2003

Herbert Ackermann Hartmut Becker Helmut Bieger Dr. Ewald Schade
Herbert Ackermann Hartmut Becker Helmut Bieger Dr. Ewald Schade
       
Ingrid Fay-Schmidt Günter Feig Andreas Hof Eugen Kaiser
Ingrid Fay-Schmidt Günter Feig Andreas Hof Eugen Kaiser
       
Horst Kissel Markus Meier Edit Möbs Walter Oberheim
Horst Kissel Markus Meier Edith Möbs Walter Oberheim
       
Ute Stiebeling      
Ute Stiebeling      

 

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Aufgabe des Kirchenvorstands:


Die Gemeinde leiten

Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchenordnung

Vom 20. Februar 2010 (ABl. 2010 Nr. 4)

 

Artikel 13. Kirchenvorstand.

 

(1) Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass in der Kirchengemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindemitglieder dazu anhalten. Geeignete Gemeinde-mitglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam werden lassen. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde nach außen.

 

(2) Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sollen für die Pfarrerinnen und Pfarrer und alle mit besonderen Diensten in der Kirchengemeinde beauftragten Frauen und Männer beten und sie mit Gottes Wort trösten und stärken, mahnen und warnen. Ebenso sollen sie für die Kirchengemeinde im Ganzen wie für ihre einzelnen Glieder beten und ihr zum Leben unter Gottes Wort durch ein gutes Vorbild, durch geschwisterliche Tröstung, Mahnung und Warnung helfen.

 

(3) Der Kirchenvorstand berät und entscheidet im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

1. die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen;

2. die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Kirchengemeinde;

3. die Mitverantwortung für die Seelsorge sowie die Entscheidung in Fragen der Kirchenzucht;

4. die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen;

5. die Ordnung der besonderen Dienste in der Kirchengemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche;

6. die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Fall des Wahlrechts der Kirchengemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen;

7. die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen in dem Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde;

8. die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.

 

(4) Dem Kirchenvorstand gehören gewählte Mitglieder sowie diejenigen an, die eine Gemeindepfarrstelle innehaben oder verwalten. Der Kirchenvorstand kann weitere Mitglieder berufen. Die Amtszeit des Kirchenvorstandes beträgt regelmäßig sechs Jahre. Das Nähere wird durch Kirchengesetz geregelt.

 

(5) Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidung als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bindung an Gottes Wort und in der Treue gegen Bekenntnis und Ordnungen der Kirchengemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisungen gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.

 

(6) Bei ihrer Einführung werden die gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstandes wie folgt verpflichtet: „Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, den mir anvertrauten Dienst sorgfältig und treu zu tun in der Bindung an Gottes Wort gemäß dem Bekenntnis und nach den Ordnungen unserer Kirche und unserer Gemeinde.“

 

(7) Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.



Unser Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig jeden zweiten Mittwoch im Monat zu abendlichen Sitzungen, dazu kommen Ausschusstreffen und Sonderaufgaben
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