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Unser jetziger Kirchenvorstand
Herbert
Ackermann
Landwirtschaftsmeister,
verheiratet, geboren 1957
seit 1979 in der sechsten Amtsperiode
Im Bauausschuss
tätig
Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig
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Hartmut
Becker
Steuergehilfe,
verheiratet, geboren 1958
seit 1991 in der vierten Amtsperiode
Im Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig
In der Dekanatssynode tätig
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Harald
Bieger
Techn.
Angest., ledig, geboren 1970
seit 2004 in der zweiten Amtspeiode
Im
Bauausschuss tätig
Im Kinder- und Jugendausschuss tätig |
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Hubert
Buss
Angestellter, ledig, geboren 1959
seit 2006 in der zweiten Amtspeiode
Im
Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig
Im Diakonieausschuss tätig
Als Stellvertreter In der Dekanatssynode tätig |
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Ingird Fay-Schmidt
Verwaltungsangestellte, geboren 1960
Im Kinder- und Jugendausschuss tätig
Als Stellvertreterin In der Dekanatssynode tätig |
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Hermann
Henkel
1. Vorsitzender des Kirchenforstandes
Rentner,
verheiratet, geboren 1940
Im Bauauschuss tätig
Im Verwaltungs-
und Finanzausschuss tätig
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Horst
Kissel
Techniker,
verheiratet, geboren 1941
Seit 1991 in der vierten Amtsperiode
Im Bauausschuss tätig |
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Jürgen Klaus
Fernmeldehandwerker, verheiratet, geboren 1963
seit Januar 2011 nachberufen. |
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Beate Kleer
Bankangestellte, verheiratet, geboren 1962
Im Kinder- und Jugendausschuss tätig
Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig |
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Dr. med Hans Joachim Leibfried
Arzt im Ruhestand, verheiratet, geboren 1943
Im Diakonieausschuss tätig
In der Dekanatssynode tätig |
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Markus
Meier
Spark.
Fachwirt, verheiratet, geboren 1968
seit 1991 in
der vierten Amtsperiode
Im Kinder- und Jugendausschuss tätig
Im
Verwaltungs- und Finanzausschuss tätig
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Heidemarie Meuer-Kehm
Industriekauffrau, verheiratet, geboren 1961
Im Kinder- und Jugendausschuss tätig
Im Öffentlichkeits- und Festausschuss tätig
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Sigrid
Zimansky
Kfm
Angestellte, verwittwet, geboren 1937
seit 2003 in der zweiten Amtsperiode
Im
Öffentlichkeits- und Festausschuss
tätig |
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nach oben
Unser Kirchenvorstand von 2004 bis 2009
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Herbert Ackermann |
Hartmut Becker |
Harald Bieger |
Hubert Buss |
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Hermann Henkel |
Andreas Hof |
Horst Kissel |
Anne - Marie Luft |
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Markus Meier |
Walter Oberheim |
Edith Möbs |
Birgit Vonalt |
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Sigrid Zimansky |
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nach oben Unser Kirchenvorstand von 1997 bis 2003  |  |  |  | | Herbert Ackermann | Hartmut Becker | Helmut Bieger | Dr. Ewald Schade | | | | | |  |  |  |  | | Ingrid Fay-Schmidt | Günter Feig | Andreas Hof | Eugen Kaiser | | | | | |  |  |  |  | | Horst Kissel | Markus Meier | Edith Möbs | Walter Oberheim | | | | | |  | | | | | Ute Stiebeling | | | | nach oben Aufgabe des Kirchenvorstands: Die Gemeinde leiten
Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchenordnung
Vom 20. Februar 2010 (ABl. 2010 Nr. 4)
Artikel 13. Kirchenvorstand.
(1) Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass in der Kirchengemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindemitglieder dazu anhalten. Geeignete Gemeinde-mitglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam werden lassen. Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde nach außen.
(2) Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sollen für die Pfarrerinnen und Pfarrer und alle mit besonderen Diensten in der Kirchengemeinde beauftragten Frauen und Männer beten und sie mit Gottes Wort trösten und stärken, mahnen und warnen. Ebenso sollen sie für die Kirchengemeinde im Ganzen wie für ihre einzelnen Glieder beten und ihr zum Leben unter Gottes Wort durch ein gutes Vorbild, durch geschwisterliche Tröstung, Mahnung und Warnung helfen.
(3) Der Kirchenvorstand berät und entscheidet im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen;
2. die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Kirchengemeinde;
3. die Mitverantwortung für die Seelsorge sowie die Entscheidung in Fragen der Kirchenzucht;
4. die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen;
5. die Ordnung der besonderen Dienste in der Kirchengemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche;
6. die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Fall des Wahlrechts der Kirchengemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen;
7. die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen in dem Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde;
8. die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
(4) Dem Kirchenvorstand gehören gewählte Mitglieder sowie diejenigen an, die eine Gemeindepfarrstelle innehaben oder verwalten. Der Kirchenvorstand kann weitere Mitglieder berufen. Die Amtszeit des Kirchenvorstandes beträgt regelmäßig sechs Jahre. Das Nähere wird durch Kirchengesetz geregelt.
(5) Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidung als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bindung an Gottes Wort und in der Treue gegen Bekenntnis und Ordnungen der Kirchengemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisungen gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.
(6) Bei ihrer Einführung werden die gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstandes wie folgt verpflichtet: „Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, den mir anvertrauten Dienst sorgfältig und treu zu tun in der Bindung an Gottes Wort gemäß dem Bekenntnis und nach den Ordnungen unserer Kirche und unserer Gemeinde.“
(7) Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.
Unser Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig jeden zweiten Mittwoch im Monat zu abendlichen Sitzungen, dazu kommen Ausschusstreffen und Sonderaufgaben.
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