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Der Wahltag und vorläufigs Ergebnis
Vorläufiges und noch nicht offiziell bestätigtes Wahlergebnis.
Ackermann, Herbert Becker, Hartmut Bieger, Harald
Buss, Hubert Fay-Schmidt, Ingrid Henkel, Hermann
Kissel, Horst Dr. Leibfried, Hans-Joachim Meier, Markus
Meuer-Kehm, Heidemarie Vonalt, Birgit Zimansky, Sigrid

Hier zu sehen sind zwei der freiwilligen Wahlhelfer mit zwei Wahlberechtigten.

Konzentration war beim Auszählen der Stimmzettel erforderlich.
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Die Wahlbenachrichtigungen sind da
Heute am 20. Mai trafen die Wahlbenachrichtigugen ein.
Hier ein Beispiel davon.


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Infos zur Wahl
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Dabei richtet sich die Mitgliedschaft grundsätzlich nach dem staatlichen Melderecht, Voraussetzung ist also der in Gedern nachgewiesene Hauptwohnsitz.
Wie wird gewählt?
Die Wahl erfolgt geheim. Der Stimmzettel enthält die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Beruf, Alter und Wohnung. Gewählt sind diejenigen, welche bis zur Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstands die meisten Stimmen erhalten haben, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmenzahl.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Die Gemeinde leiten.
Nach Artikel 7 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) berät und entscheidet der Kirchenvorstand im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über Angelegenheiten der Gemeinde. Er ist das Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde, das für ein lebendiges und geordnetes Gemeindeleben sorgen soll. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
Mitverantwortung für die Seelsorge sowie die Entscheidung in Fragen der Kirchenzucht,
Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche und die
Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidung als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bildung an Gottes Wort und in der Treue gegen Bekenntnis und Ordnung der Gemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisung gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes. Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist individuell verschieden und hängt von den Schwerpunkten und den Aufgaben ab.
Briefwahl.
Wahlberechtigte erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.
Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand gestellt werden. Der Briefwahlschein wird vom Wahlvorstand zusammen mit dem Stimmzettel und dem amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt.
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Ergebnis der Gemeindeversammlung
Richtig professionell wurde die Gemeindeversammlung durchgeführt.
Als Ergebnis: kurz gesagt es ergaben sich keine neunen Vorschläge zum KV.
Hier ein Gruppenbild unserer bisherigen Kandidaten.
Hier der Predigttext zum Gottesdienst Predigt
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Gemeindeversammlung am 1. Februar 2009
Die nächste amtliche Handlung zur Durchführung der Wahlen ist das Einberufen einer Gemeindeversammlung. Dies wird am Sonntag den ersten Februar 2009 nach dem Gottesdienst um 11. Uhr in der Kirche stattfinden.
Zu § 10 Abs. 3 der KGWO
(KGWO ist die Abkürzung für Kirchengemeindewahlordnung)
Der Kirchenvorstand hat eine Gemeindeversammlung einzuberufen und zu leiten. Im Rahmen er Gemeindeversammlung ist vom Benennungsausschuss der vorläufige Wahlvorschlag vorzulegen und zu begründen. Hierbei geht es um die allgemeinen Aspekte gem §§ 1,7 Abs. 3 KGWO, nach denen der Wahlvorschlag aufgestellt wurde. Der vorläufige Wahlvorschlag ist mit der Einladung zur Gemeindeversammlung bekannt zu machen, z.B im Gemeindebrief oder Schaukasten. Eine Bekanntmachung nur im Gottesdienst reicht gem. § 54 Abs. 2 KGWO nicht aus.
Ziel der Gemeindeversammlung:
Benennung von
weiteren Kandidaten
Der Benennungsauschuss konnte natürlich nicht alle Menschen unserer Gemeinde nach einer Kirchenvorstandskandidatur befragen. Hier besteht nun die Möglichkeit sich zu melden. Wer außer den siebzehn bisher gemeldeten Menschen sich auch aktiv am Gemeindeleben beteiligen möchte sollte sich bei dieser Versammlung melden oder vorgeschlagen werden.
Zu § 10 Abs. 4 der KGWO
Die Gemeindeversammlung kann den vorläufigen Wahlvorschlag ergänzen. Damit trägt der kirchliche Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, das jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied durch sein Christsein mitverantwortlich ist für den kirchlichen Dienst in seiner Kirchengemeinde und damit auch an der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Leitung der Gemeinde zu beteiligen ist.
Die stimmberechtigten Gemeindemitglieder können den vorläufigen Wahlvorschlag in geheimer Abstimmung, d.h. mit Stimmzetteln, ergänzen. Die Ergänzung erfolgt mit einfacher Mehrheit, d. h. mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Bekanntgabe des
Wahlvorschlages
Zu § 11 der KGWO
Die Tatsache der Offenlegung, ihr Beginn und der Ort der Offenlegung des Wahlvorschlags sind der Gemeinde im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. Jedes Gemeindemitglied soll über der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten informiert sein. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass begründete Einsprüche möglich und beim Kirchen vorstand schriftlich einzureichen sind. ( Hier nur der Anfang des § 11 KGWO )
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Der Benennungsausschuss war erfolgreich
Vielen Dank an den Benennungsausschuss.
Innerhalb von kurzer Zeit war es dem Ausschuss gelungen insgesamt 17 Personen für die Wahl im Juni 2009 zu gewinnen.
Name, Vorname geboren
Ackermann, Herbert 1957
Becker, Hartmut
1958
Bieger, Harald
1970
Buss, Hubert
1959
Ebelhäuser, Kai Uwe
1967
Fay-Schmidt, Ingrid
1960
Henkel, Hermann
1940
Hinsche-Drescher, Daniela
1962
Klaus, Jürgen 1963
Kleer, Beate
1962
Kissel, Horst
1941
Dr. Leibfried, Hans-Joachim
1943
Meier, Markus
1968
Meuer-Kehm, Heidemarie
1961
Vonalt, Birgit
1964
Zimansky, Sigrid
1937
Zschunke, Ernst Joachim
1934
Vielen Dank für die Kandidatur.
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Eignungstest für neue Kandidaten ??
Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl gesucht
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Kennen Sie eine Kirchenvorsteherin/einen Kirchenvorsteher persönlich? |
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es nicht interessant sein könnte, Ihre Kraft und Kreativität in der evangelischen Gemeinde einzubringen? |
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Halten Sie Kirchenräume für wichtige Orte zur inneren Einkehr? |
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Besuchen Sie regelmäßig oder ab und zu einen Gottesdienst? |
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Kennen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer persönlich? |
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Haben Sie schon einmal eine Kirchenvorstandssitzung und/oder eine Gemeindeversammlung besucht? |
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Wird die Kirche Ihrer Meinung nach heutzutage ihrem diakonischen Auftrag gerecht? |
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Sollte die Kirche zu gesellschaftspolitischen Ereignissen in der Öffentlichkeit Stellung beziehen? |
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Interessiert es Sie, was mit dem Geld geschieht, das Sie monatlich als Kirchensteuer bezahlen? |
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Halten Sie den Religionsunterricht für ein wichtiges Fach? |
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Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass es Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft gibt? |
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Erinnern Sie sich gerne an Ihren Konfirmationsspruch? |
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Sollten Geschehnisse und Ereignisse des täglichen Lebens aus der Sicht des Evangeliums bewertet werden? |
Wenn Sie mindestens fünf dieser Fragen mit „Ja" beantwortet haben, möchten wir Sie ermuntern, sich etwas intensiver mit den Aufgaben des Kirchenvorstands vertraut zu machen - und sich eine Kandidatur für die Wahl zum Kirchenvorstand am 21. Juni 2009 ernsthaft zu überlegen. Gerne stehen die Mitglieder des Kirchenvorstands und Pfarrer/in für die Klärung weiterer Fragen zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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neue Kirchenvorstandswahlen im Jahr 2009
Kirchenvorstandswahlen 2009 werfen ihren Schatten voraus
Amtszeit der Gemeindeleitung nähert sich langsam dem Ende.
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen finden am 21. Juni 2009 statt. Die neuen Vorstände aller Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beginnen ihre Amtszeit am Reformationstag, dem 31. Oktober 2009. Bis dahin ist eine lange Zeit, und die derzeitigen Kirchenvorstände haben noch viel zu tun. Doch die Vorbereitungen für die Wahl haben schon längst begonnen, denn dafür gibt es genaue juristische Vorgaben, damit die Wahlen rechtlich einwandfrei ablaufen. Aus ihnen ergibt sich ein fester Zeitplan, der vor der Wahl auch Gemeindeversammlungen vorschreibt, die im Frühjahr 2009 stattfinden sollen.
Für die Gemeinde ist es zum einen wichtig, durch eine hohe Wahlbeteiligung ihrem neuen Kirchenvorstand einen breiten Rückhalt zu geben. Und zum anderen muss sie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Leitungsgremium finden, denn nach evangelischer Auffassung trägt der Kirchenvorstand immerhin die Verantwortung für das gesamte Gemeindeleben. Die Entscheidungsrahmen reicht von inhaltlichen über finanzielle bis hin zu personellen Entscheidungen.
Die Kirchenwahl wird gut vorbereitet. Die Kirchensynode hat schon im Jahr 2007 die Kirchengemeindewahlordnung überarbeitet und verabschiedet. In der Kirchenverwaltung erstellen verschiedene Projektgruppen Materialien für alle Handlungsschritte.
Die erste Materialsendung zur Vorbereitung der Kirchenwahl wird kurz nach Ostern 2008 in der Gemeinde eintreffen. Der Kirchenvorstand soll dann eine Bilanz seiner Arbeit ziehen. Schon im Sommer 2008 muss er ganz offiziell den ersten Beschluss zur Vorbereitung der Wahl fassen.
Im Herbst 2008 steht die Suche nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen auf dem Plan, denn bis Ende des Jahres sollen schon die Wahlvorschläge gemacht werden. Gesucht werden Menschen, die bereit sind, unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten und dafür Verantwortung zu übernehmen. Sie stellen sich der Wahl, wie es das Gesetz vorsieht. Danach muss es mindestens ein Viertel mehr Kandidierende als Sitze geben soll. Für zum Beispiel 12 Plätze müssen also mindestens 15 Kandidaturen vorliegen.
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird – wie andere evangelische Kirchen auch – von Kirchenvor-ständen und Synoden geleitet. Die Kirchenwahlen sind ein Kernstück der Ordnung, die sich unsere Kirche gegeben hat. Diese baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Ganz im Sinne des Mottos: evangelisch - aus gutem Grund.
EKHN / Reinel, Krebs
nach oben Unser jetziger Kirchenvorstand
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Aufgabe des Kirchenvorstands: Die Gemeinde leiten Nach Artikel 7 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) berät und entscheidet der Kirchenvorstand im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über Angelegenheiten der Gemeinde. Er ist das Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde, das für ein lebendiges und geordnetes Gemeindeleben sorgen soll. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die - Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
- Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
- Mitverantwortung für die Seelsorge sowie die Entscheidung in Fragen der Kirchenzucht,
- Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche und die
- Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidung als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bildung an Gottes Wort und in der Treue gegen Bekenntnis und Ordnung der Gemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisung gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes. Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist individuell verschieden und hängt von den Schwerpunkten und den Aufgaben ab. Unser Kirchenvorstand trifft sich im Abstand von 3 bis 6 Wochen zu abendlichen Sitzungen, dazu kommen Ausschusstreffen und Sonderaufgaben.
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Seiten der EKHN
Auch unsere EKHN hat einige Internetseiten zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie auch kompetente Informationen.
Infos der EKHN zur KV-Wahl 2009
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